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Brauchen Sie eine Genehmigung, um Schmetterlinge in Deutschland fliegen zu lassen?

Updated: Jan 6

Genehmigung und Gesetzgebung: Schmetterlinge fliegen lassen in Deutschland


weisser schmetterling auf nektar

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Bei dem Großen Kohlweißling handelt es sich um eine einheimische, nicht geschützte Schmetterlingsart. Das Ausbringen von Pflanzen und Tieren in die freie Natur unterliegt in Deutschland einer gesetzlichen Regelung. Im Folgenden informieren wir Sie über natur- und artenschutzrelevante Aspekte zur Freilassung dieser Schmetterlingsart in Deutschland.

In Deutschland regelt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) das Ausbringen von Arten in die freie Natur. Gemäß Paragraph 40 des BNatSchG bedarf das Ausbringen von Tieren der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Ähnliche Aussagen finden sich ebenfalls in den jeweiligen Naturschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer. Hierbei gibt es leider keine einheitliche Regelung. Bei dem Großen Kohlweißling handelt es sich nicht um eine gebietsfremde Art, die zuständigen Behörden prüfen aber in einigen Fällen, ob eine Faunenverfälschung durch das Freilassen der gezüchteten Tiere auftritt.

Zuständig für ein solches Genehmigungsverfahren sind die Unteren Naturschutzbehörden der entsprechenden Regierungsbezirke. Hinsichtlich des Schutzes der Schmetterlinge versichern wir, dass wir alle Auflagen des Tierschutzgesetzes (Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBI. I S. 1206, 1313), das zuletzt durch das Gesetz vom 15. Juli 2009 (BGBI. I S. 1950) geändert worden ist) erfüllen, den Schmetterlingen kein Schaden zugefügt wird und sie artgerecht behandelt werden.


Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um klären zu können, ob für die von Ihnen geplante Freilassung der Schmetterlinge eine Genehmigung eingeholt werden muss. Sie haben dann die Wahl, ob wir die Genehmigung für Sie beantragen oder ob Sie dies selbst übernehmen möchten. Die Kontaktdaten der entsprechenden Behörden finden Sie auf den Webseiten der Regierungsbezirke unter Begriffen wie "Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz" bzw. "Naturschutz" oder "Artenschutz". Vorab können Sie in einem Telefonat mit dem zuständigen Bearbeiter wichtige Details zur Freilassung der Tiere und dem Genehmigungsverfahren klären.


Genehmigung für unsere Schmetterlinge in Deutschland: Großer Kohlweißling (Pieris brassicae)

Im Zusammenhang mit dem Freilassen von Schmetterlingen in Deutschland gibt es zwei Hauptarten, die häufig ausgewählt werden: der Große Kohlweißling und der Distelfalter. Bei unserer Entscheidung, den Großen Kohlweißling zu züchten, haben wir spezifische Überlegungen hinsichtlich ihrer Eignung für das Fliegenlassen bei Hochzeiten angestellt.

Der Große Kohlweißling gilt als eine besonders geeignete Schmetterlingsart für solche Anlässe, da er eine robuste Flugfähigkeit und ein verlässliches Verhalten beim Freilassen zeigt. Im Gegensatz dazu haben Untersuchungen gezeigt, dass der Distelfalter in Deutschland aufgrund verschiedener Faktoren wie klimatischer Bedingungen oder Flugverhalten möglicherweise weniger geeignet ist, um bei Hochzeiten freigelassen zu werden.

Unsere Auswahl basiert auf dem Ziel, Ihnen als Kunden eine bestmögliche Erfahrung und ein unvergessliches Erlebnis zu bieten. Der Große Kohlweißling erfüllt diese Kriterien aufgrund seiner Flugrobustheit und seines zuverlässigen Verhaltens beim Freilassen, um magische Momente bei Ihrer Hochzeit zu schaffen.


Unsere weißen Schmetterlinge, insbesondere der Große Kohlweißling, werden in der Regel für das Freilassen in alle Bundesländer Deutschlands genehmigt. Dank ihrer einheimischen Herkunft und ihrer Bedeutung als nicht geschützte Art werden unsere Schmetterlinge, nach Prüfung durch die zuständigen Behörden, typischerweise für das Fliegenlassen bei verschiedenen Anlässen wie Hochzeiten oder anderen Festlichkeiten zugelassen.







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